caVio Business
Die schlanke und intuitive Multi-Plattform Lösung für den digitalen Fahrzeugverkauf.
caVio Business
Die schlanke und intuitive Multi-Plattform Lösung für den digitalen Fahrzeugverkauf.
caVio Business
Die schlanke und intuitive Multi-Plattform Lösung für den digitalen Fahrzeugverkauf.
Ihr persönlicher Verkäuferarbeitsplatz
caVio Business ist ein effektives, web-basiertes Tool zur einfachen und intuitiven Erstellung kundenspezifischer Fahrzeugkonfigurationen. Der Import von Fahrzeugdaten geschieht hierbei komplett nach Ihren Wünschen und kann auf Ihr Unternehmensportfolio angepasst werden.
caVio Business ist außerdem durch seine intuitive Bedienbarkeit perfekt zur Nutzung für Endkunden geeignet. Binden Sie ihren Cardealer ganz einfach und nativ z.B. in ihre bestehende Website ein und präsentieren Sie ihren Kunden eine bequeme und schnelle Lösung, ihr eigenes Fahrzeug zusammenzustellen. Sie werden benachrichtigt, sobald ein Kunde ein neues Fahrzeug konfiguriert hat und ihre Verkäufer können direkt und zeitnah Kontakt aufnehmen.
(Kundenkonfigurator / Bestandsmodul in Kürze verfügbar)
Folgende Features bietet Ihnen caVio Business:
- Anlegen von Vorlauffahrzeugen
- Verkauf von Neu- und Bestandsfahrzeugen
- Komplette Auswahl aller Zubehörteile und -pakete für jedes Fahrzeug
- Stetige Aktualisierung der Datenbank zur Konfiguration neuester Modelle
- Abspeichern von Konfigurationen sowie Wiederaufruf bereits abgelegter Konfigurationen
- Händler können nach Belieben freie Posten (Zusatzvereinbarungen) einfügen
- Umfassende Suchfunktion nach verschiedenen Produktkriterien
- Möglichkeit zum direkten Mailversand an den Kunden
- Direkte Anbindung mit Übernahme der konfigurierten Fahrzeuge in die Cavio
- Fahrzeug-Inzahlungnahme
- Digitale Signaturen
- Auch als Standalone Software unabhängig der Cavio nutzbar
- Website-Templates für den Kundenkonfigurator und Ihre Bestandsfahrzeuge zur direkten Einbindung in Ihre Website (in Kürze verfügbar)
caVio Business ist ein effektives, web-basiertes Tool zur einfachen und intuitiven Erstellung kundenspezifischer Fahrzeugkonfigurationen. Der Import von Fahrzeugdaten geschieht hierbei komplett nach Ihren Wünschen und kann auf Ihr Unternehmensportfolio angepasst werden.
caVio Business ist außerdem durch seine intuitive Bedienbarkeit perfekt zur Nutzung für Endkunden geeignet. Binden Sie ihren Cardealer ganz einfach und nativ z.B. in ihre bestehende Website ein und präsentieren Sie ihren Kunden eine bequeme und schnelle Lösung, ihr eigenes Fahrzeug zusammenzustellen. Sie werden benachrichtigt, sobald ein Kunde ein neues Fahrzeug konfiguriert hat und ihre Verkäufer können direkt und zeitnah Kontakt aufnehmen.
(Kundenkonfigurator / Bestandsmodul in Kürze verfügbar)

Folgende Features bietet Ihnen caVio Business:
- Anlegen von Vorlauffahrzeugen
- Verkauf von Neu- und Bestandsfahrzeugen
- Komplette Auswahl aller Zubehörteile und -pakete für jedes Fahrzeug
- Stetige Aktualisierung der Datenbank zur Konfiguration neuester Modelle
- Abspeichern von Konfigurationen sowie Wiederaufruf bereits abgelegter Konfigurationen
- Händler können nach Belieben freie Posten (Zusatzvereinbarungen) einfügen
- Umfassende Suchfunktion nach verschiedenen Produktkriterien
- Möglichkeit zum direkten Mailversand an den Kunden
- Direkte Anbindung mit Übernahme der konfigurierten Fahrzeuge in die Cavio
- Fahrzeug-Inzahlungnahme
- Digitale Signaturen
- Auch als Standalone Software unabhängig der Cavio nutzbar
- Website-Templates für den Kundenkonfigurator und Ihre Bestandsfahrzeuge zur direkten Einbindung in Ihre Website (in Kürze verfügbar)
Fahrzeugkonfiguration nach Maß
caVio Business bietet ihnen die Möglichkeit, die Konfiguration und Neuanlage von Fahrzeugen in das digitale Zeitalter zu befördern. Egal ob am PC in der Firma, mit dem Tablet auf der Messe oder unterwegs mit dem Smartphone: caVio Business ist für alle mobilen Endgeräte optimiert und lässt sich dank der web-basierten Technologie plattformunabhängig nutzen!
Komplette ERP-Integration
Behalten Sie ihre Fahrzeuge zentral im Blick: Alle in caVio Business konfigurierten Fahrzeuge können mit nur wenigen Klicks in die – Software heruntergeladen werden. Ersparen sie sich den endlosen Papierkrieg und das dreifache Abtippen einer jeden Auftragsbestätigung. Mit caVio Business verwalten Sie alle angelegten Fahrzeuge in nur einem Tool und können auf Wunsch auch Kaufverträge direkt digital signieren lassen.
Website-Integration
Durch die web-basierte Architektur von caVio Business können Sie ohne große Mühen oder Vorkenntnisse ihr Fahrzeugportfolio ganz einfach und bequem auf ihrer Website einbinden. Geben Sie ihren Kunden die Möglichkeit, ohne großen Aufwand ihr ganz persönliches Traumfahrzeug zusammenzustellen. Dank intergrierter Mail-Benachrichtung können Sie im Anschluss sehr zeitnah Kontakt mit dem Kunden aufnehmen und ihm ein persönliches Angebot unterbreiten.
(Kundenkonfigurator in Kürze verfügbar)
Interesse geweckt?
Fragen Sie gerne über unser Kontaktformular einen persönlichen Testzugang an, um sich selbst ein Bild über die Vielzahl an Möglichkeiten mit caVio Business zu machen.
Impressum
Anschrift / Kontakt
CVO Software GmbH
August-Borsig-Str. 3
DE – 56070 Koblenz
+49 (0) 261 805 808 0
+49 (0) 261 805 808 68
info@cvo-software.de
Geschäftsführer: Emko Visser
Handelsregister: HRB 26291, Amtsgericht Koblenz
Steuernummer: 22/651/01871
USt-IdNr. DE319238736
caVio Schweiz GmbH
Lerchentalstrasse 2b
CH -9016 St. Gallen
+49 (0) 261 805 808 0
+49 (0) 261 805 808 68
info@cvo-software.de
Geschäftsführer: Nico Arnoldi
Amtsgericht St. Gallen
USt-IdNr. CHE-216.846.363
Haftungsauschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
5. Bildnachweise
Tomasz Zajda – stock.adobe.com
kite_rin – stock.adobe.com
SFIO CRACHO – stock.adobe.com
methaphum – stock.adobe.com
Production Perig – stock.adobe.com
Datenschutz
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Zur besseren Verständlichkeit wird in unserer Datenschutzerklärung auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begriffe für beide Geschlechter. Was die verwendeten Begriffe wie z. B. „personenbezogene Daten“ oder deren „Verarbeitung“ bedeuten, können Artikel 4 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entnommen werden.
Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.
2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
CVO Software GmbH
August-Borsig-Str. 3
DE – 56070 Koblenz
E-Mail: info@cvo-software.de
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Zur Ausübung Ihrer genannten Rechte sowie bei Fragen und Beschwerden zur Verwendung ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten unter info@cvo-software.de wenden. Sie haben darüber hinaus das Recht, sich mit einer Beschwerde an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Ihren Widerruf richten Sie bitte an den Datenschutzbeauftragten unter
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Auskunft, Sperrung, Löschung
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Nutzungsdaten werden in der Regel für einen Zeitraum von 7 Tagen gespeichert, längstens jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten des Nutzers gelöscht, wenn deren Kenntnis für die beschriebenen Zwecke nicht mehr erforderlich ist, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen eine längere Speicherung vorschreiben.
3. Datenerfassung auf unserer Website
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Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
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Bing Maps
Für die Anzeige der Karte mit unseren Kunden und Partnern unter dem Abschnitt ‚Partner‘ auf unserer Homepage benutzen wir ein Bing Maps-Plugin (Ultimate Maps by Supsystic).
Bing Maps ist eine Komponente der Firma One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399 USA, nachfolgend „Microsoft“, ein, um geographische Informationen darzustellen.
Durch Bing Maps können Daten über Ihre Nutzung dieser Webseite an Microsoft übertragen, erhoben und von Microsoft genutzt werden. Sie können eine solche Datenübertragung verhindern, indem Sie die mit bing Maps gekennzeichneten Links nicht aufrufen oder in Ihrem Browser „Javascript“ deaktivieren. In dem Falle können aber keine Karten angezeigt werden. Durch die Nutzung dieser Webseite und die Nichtdeaktivierung von „Javascript“ erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Sie mit der Bearbeitung Ihrer Daten durch Microsoft zum obigen Zwecke einverstanden sind.
Weitere Informationen darüber wie Microsoft Ihre Daten verwenden finden Sie unter: Microsoft-Servicevertrag, Datenschutzerklärung von Microsoft.
4. Analyse Tools und Werbung
Auf dieser Internetseite kommen keine Anlaysetools zum Einsatz. Eine Speicherung und / oder Verarbeitung von persönlichen Daten durch Analyse und Trackingtools erfolgt somit nicht.
AGB - CVO Software GmbH
- Allgemein
1.1 Es gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der CVO Software GmbH, nachfolgend CVO genannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Vertragsparteien, es sei denn, es wird ausdrücklich ein anderer Vertragsinhalt vereinbart.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für Regelungen, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CVO zwar nicht widersprechen, aber von den gesetzlichen Vorschriften zuungunsten von CVO abweichen.
1.3 Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
- Angebot und Leistungsinhalt
2.1 Angebote von CVO sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von CVO zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen für CVO Software, der Softwaresupportvertrag und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3 Werden Änderungen an dem System des Kunden vorgenommen, nachdem CVO den Systemstatus des Kunden erfasst hat, dann kann für die Kompatibilität mit der zu liefernden Software keine Gewähr übernommen werden. Etwaige Zusicherungen sind dann ebenfalls gegenstandslos.
- Installation, Schulung und Beratung
3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch CVO als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern CVO Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich etwaige vertraglich vereinbarte Ausführungsfristen von CVO angemessen. CVO kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von CVO aus § 643 BGB bleiben unberührt.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Untersuchungs- und Rügepflicht, Leistungsumfang
4.1 Ist der Kunde Kaufmann und der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, dann ist er verpflichtet, gelieferte Ware nach der Ablieferung, soweit dies nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler CVO unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4.2 Unterlässt der Kunde die Anzeige oder genügt diese nicht der vereinbarten Schriftform, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die – formgerechte – Anzeige bei beiderseitigem Handelsgeschäft unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
4.3 Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
4.4 CVO ist es verwehrt, sich auf die vorstehenden Regelungen zu berufen, sofern der betreffende Mangel arglistig verschwiegen wurde.
- Leistung durch Dritte, Teilleistungen, Ware zu Testzwecken
5.1 CVO ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.
5.2 CVO ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.3 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen etc.) bleiben Eigentum von CVO, CVO behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
- Lieferfrist, Verzug
6.1 Von CVO angegebene Lieferzeiten sind im Zweifel nur annähernd und unverbindlich. Für den Fall, dass der vereinbarte Liefertermin von CVO um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, CVO eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
6.2 Aufgrund einer Fristsetzung oder Mahnung des Kunden kommt CVO nur dann in Verzug, wenn diese das Schriftformerfordernis erfüllt.
6.3 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
6.4 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von CVO nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei CVO, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
- Preise
7.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
7.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
7.3 CVO ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate nach Vertragsschluss vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
7.4 Wünscht der Kunde eine namentliche Änderung der Person des Lizenznehmers, so ist diese Änderung entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts bestimmt CVO nach billigem Ermessen.
- Zahlung
8.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Warenlieferungen, Supportleistungen ohne Abzug nach 14 Tagen netto zu begleichen.
8.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von CVO verrechnen. Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für ihn ein Handelsgeschäft, darf er Zurückbehaltungsrechte nur wegen von CVO anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.
- Gefahrübergang, Abnahme
9.1 Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, erfolgen alle Lieferungen auf seine Kosten seine Gefahr.
9.2 Von CVO auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von CVO unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er CVO unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem schriftlichen Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei CVO ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
- Gewährleistung, Nacherfüllung
10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Kaufverträgen grundsätzlich ein Jahr, es sei denn, es handelt sich bei der Kaufsache um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat bzw. der Mangel besteht in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen die Herausgabe der Sache verlangt werden kann oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist.
10.2 Eine Aufforderung des Kunden zur Nacherfüllung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen einer etwaigen Fehlerbehebung eine neue Version des gelieferten Programms zu übernehmen
10.4 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an der Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
10.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
10.6 Bei schuldhafter Verletzung von Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Dienstleistungspflichten ist CVO zunächst zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar.
- Eigentumsvorbehalt
11.1 CVO behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Für die Nutzung der Programme gilt Ziffer 12.1 Satz 2. Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für ihn ein Handelsgeschäft, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von CVO in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
11.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für CVO zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an CVO ab. CVO nimmt die Abtretung an.
11.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an CVO ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von CVO hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. CVO ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.
11.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist CVO berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. CVO ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
11.5 Bei einem Rücknahmerecht von CVO gemäß vorstehendem Absatz ist CVO berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von CVO den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
11.6 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag
11.7 CVO ist verpflichtet, Sicherheiten freigegeben, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
11.8 Der Kunde ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn-/Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offenstehen oder die Ware noch nicht geliefert wurde.
- Umfang der Rechtseinräumung
12.1 Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ist die Nutzung des Programms auf die Dauer von maximal drei Monaten ab Lieferung beschränkt. Wird der Kunde für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten diese Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der von CVO lizenzierte Programme nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Eine “Nutzung” des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
12.3 Der Kunde darf Datensicherung nur nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von CVO nicht verändern oder entfernen.
12.4 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, das Programm zu bearbeiten, zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben. Im Zweifel ist der Kunde nur soweit zur Nutzung berechtigt, wie der Vertragszweck dies erfordert.
- Haftung, Haftungsbeschränkung
13.1 Die Haftung von CVO bleibt unbeschränkt und unbeeinflusst durch die nachfolgenden Regelungen bei Personenschäden und deren Folgen sowie den Folgen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt ebenfalls unberührt.
13.2 Bei nur leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet CVO der Höhe nach nur für den Schaden, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war.
13.3 CVO haftet nicht bei nur leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
13.4 CVO haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.
13.5 Die Haftung ist – außer bei Vorsatz – in jedem Fall auf den Betrag der Deckungssumme der von CVO abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
13.6 Die Regelungen dieser Ziffer 11 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von CVO.
13.7 Die Haftung von CVO für Verzögerungsschäden ist bei nur leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt auf fünf Prozent der Auftragssumme.
- Schutzrechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, CVO von Schutzrechtsberühmungen Dritter hinsichtlich der gelieferten CVO Software unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und CVO auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. CVO ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
- ABTRETBARKEIT VON ANSPRÜCHEN
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit CVO geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit CVO geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von CVO ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
16.Ermächtigung zur Nutzung von Kundendaten
Der Kunde ermächtigt CVO, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
- Schlussbestimmungen
17.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe-kommt.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für ihn ein Handelsgeschäft, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von CVO ist Koblenz.
17.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Koblenz ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten. CVO ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
17.5 Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses
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